Regensburg/Hamburg, 20. Oktober 2011. Der Regensburger Journalist Stefan Aigner konnte seine Meinungs- und Presserechte vor dem Oberlandesgericht Hamburg erfolgreich verteidigen. Vor etwa eineinhalb Jahren hat ihm die katholische Kirche untersagen lassen, Geldzahlungen an ein sexuelles Missbrauchsopfer als “Schweigegeld” zu bezeichnen. Die bekanntermaßen pressefeindliche Kammer des Landgerichts Hamburg hat dem stattgegeben, das Oberlandesgericht hat diese Entscheidung am 18. Oktober 2011 aufgehoben und die Berufung vollumfänglich bestätigt.
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