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AUFKLÄRUNGS ARBEITEN Kindermissbrauchsfall RIEKOFEN / VIECHTACH eines KATHOLISCHEN PRIESTERS BISTUM REGENSBURG ......was ist PASSIERT ano dazumal in Viechtach Schreiben vom Amtsgericht 94234 Viechtach / BAYERN Beschluß
1. Dem Antragsgegner wird verboten, die Erklärung des Rechtsanwaltes Dr. Rabl vom 07.06.1999 Dritten zu überlassen oder öffentlich auszuhängen.
2. Dem Antragsgegner wird aufgegeben, die im Erdgeschoss des Anwesens Mönchshofstraße 6, Viechtach, im Schaufenster des ehemaligen h . + e Marktes als "Plakat` aushängende Erklärung des Rechtsanwalts Dr. Rabl vom 07.06.1999 binnen einer Stunde ab Zustellung dieses Beschlusses zu entfernen.
3. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen Ziffer 1. wird dem Antragsgegner ein Ordnungsgeld von bis zu EUR 10.000,-- und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordungshaft von bis zu einem Monat angedroht.
4. Der Antragegner trägt die Kosten des Verfahrens.
S. Der Streitwert wird auf EUR 5.000,-- festgesetzt.
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